Das Berufspraktikum - erste Einblicke in die Arbeitswelt
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen vor den Herbstferien an einem zweiwöchigen Berufspraktikum teil.
Ziel des Praktikums ist es, den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen, um interessante Berufe kennenzulernen. Das Praktikum soll außerdem der Berufsorientierung für die Schülerinnen und Schüler dienen, die am Ende des 10. Schuljahres eine Berufsausbildung beginnen wollen.
Wie werden die Schülerinnen und Schüler auf das Praktikum vorbereitet?
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Schule im Rahmen des Deutschunterrichts auf das Praktikum vorbereitet.
Muss vor dem Berufspraktikum ein Arzt aufgesucht werden?
Wenn jemand ein Schülerbetriebspraktikum in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen antreten will, müssen die Schülerinnen und Schüler an einer Belehrung im Gesundheitsamt Oberhausen teilgenommen haben. Die Schule organisiert einen Sammeltermin. Ein Arzt muss nicht aufgesucht werden. Schülerinnen und Schüler, die ihr Praktikum im Kindergarten machen wollen, sollten gegebenenfalls gegen Röteln geimpft sein.
Wann und wie lange dürfen Jugendliche tätig sein?
An fünf Tagen in der Woche - von Montag bis Freitag - dürfen Schülerinnen und Schüler in der Zeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bis zu acht Stunden täglich bzw. bis zu 38,5 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Samstagsarbeit oder längere Arbeitszeiten müssen im Einvernehmen mit Eltern und Schule sein.
Was für Tätigkeiten dürfen erledigt werden?
Nur für Jugendliche geeignete Aufgaben dürfen übertragen werden. Außerdem ist es nicht zulässig, dass Jugendliche als Ersatz für andere Arbeitskräfte eingesetzt werden. Es geht also nicht, dass ein Betrieb ohnehin anfallende Arbeiten (ständige Reinigungsarbeiten im Krankenhaus) oder Arbeiten, die nichts mit dem Berufsbild (Unkraut zupfen vor dem Supermarkt) zu tun haben, durch ein Mädchen oder einen Jungen im Betriebspraktikum erledigen lässt.
Werden Fahrtkosten erstattet?
Schülerinnen und Schüler mit einem Schokoticket können dieses für die Fahrt zum Betrieb benutzen. Sofern kein Schokoticket vorliegt, bezahlt die Stadt Oberhausen innerhalb des VRR-Gebiets die Fahrtkosten, falls zwischen Wohnort und Ort des Betriebes mehr als 3,5 km Entfernung sind. Die Erstattung der Fahrtkosten muss frühzeitig vor Praktikumsbeginn bei Frau Versteegen, Herrn Koberstein oder Frau Schäfer (StuBo-Team) beantragt werden.
Wie ist die Stellung der Jugendlichen im Betrieb?
Es besteht kein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Betrieb und es darf auch keine Bezahlung vereinbart werden.
Wie findet man einen Praktikumsplatz?
Die Schülerinnen und Schüler suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig. Bei Bedarf leisten die betreuenden Praktikumslehrer Hilfestellung. Der Praktikumsbetrieb sollte in Oberhausen oder im näheren Umkreis von Oberhausen liegen. In besonderen Fällen (z. B. Flughafen Düsseldorf) sind auch größere Entfernungen erlaubt.
Darf das Praktikum im Ausland stattfinden?
Bei Interesse an einem Auslandspraktikum muss im Vorfeld das StuBo-Team informiert werden, da eine Genehmigung der Schule oder der Bezirksregierung beantragt werden muss.
Wie sieht die Betreuung durch die Schule aus?
Alle Schülerinnen und Schüler bekommen eine betreuende Lehrkraft zugewiesen. Diese besucht den Praktikumsbetrieb mindestens einmal und steht bei Fragen und Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler müssen als Leistungsnachweis einen Bericht über das Praktikum anfertigen. Die Richtlinien dazu werden im Deutschunterricht erarbeitet. Der zugewiesene betreuende Praktikumslehrer bewertet diesen Bericht. Diese Bewertung erscheint auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen".
Wie sind Versicherungsschutz und Haftung geregelt?
Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, gelten auch hier die üblichen Regelungen: Wie während des Schulbesuchs sind die Schülerinnen und Schüler auch während des Betriebspraktikums sowie auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb oder zwischen Betrieb und Schule gesetzlich unfallversichert.
Im Fall von sonstigen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden richtet sich die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht ist Aufgabe der vom Betrieb beauftragten Fachkraft.
Folgende Lehrer sind für die organisatorische Abwicklung des Berufspraktikums verantwortlich:
Frau Schäfer, Frau Versteegen, Herr Koberstein